AGB für die Markant-Firmenkundenkarte
- Geltungsbereich, Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Ausgabe und Nutzung der Kundenkarte durch gewerbliche Kunden (nachfolgend „Kunde“) von Markant (nachfolgend „Markant“). Die AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
- Vertragsgegenstand
Markant gibt Gewerbetreibenden, Unternehmen, Verbänden und Vereinen (im nachfolgenden „Kunde“ genannt) die Möglichkeit, mit der Firmenkundenkarte in den teilnehmenden Märkten auf Rechnung einzukaufen. Berechtigt sind alle natürlichen oder juristischen Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist dabei eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
- Beantragung der Firmenkundenkarte
Der Kunde stellt den Antrag auf Erhalt einer Firmenkundenkarte über das zur Verfügung gestellte Online-Portal. Neben den Angaben zum Unternehmen hat der Kunde eine natürliche Person zu benennen, welche berechtigt ist, namens und in Vollmacht des Unternehmens den Kreditkauf vorzunehmen.
- Bonitätsprüfung
Markant behält sich vor, vor Ausstellung der Kundenkarte sowie während des laufenden Vertragsverhältnisses die Bonität des Kunden zu prüfen.Zu diesem Zweck kann Markant Informationen von externen Wirtschaftsauskunfteien (z. B. Creditreform, Schufa, Bürgel) einholen. Der Kunde erklärt sich mit dieser Bonitätsprüfung einverstanden.
Ergibt sich aus der Bonitätsprüfung eine erhebliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit, ist Markant berechtigt, die Nutzung der Kundenkarte für Einkäufe auf Kredit einzuschränken oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
- Eigentum, Übertragbarkeit, Vertragslaufzeit
Die Firmenkundenkarte verbleibt im Eigentum von Markant. Der Kunde hat seine Karte sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen ist der Ausgeber der Karte unverzüglich zu benachrichtigen. Dasselbe gilt, sofern der Verdacht einer rechtsmissbräuchlichen Verwendung besteht. Markant wird nach einer entsprechenden Mitteilung die Karte sperren.Die Karte ist nicht übertragbar. Etwas anderes gilt nur dann, sofern der Kunde einen Dritten bevollmächtigt. Die Vollmacht muss dabei eigenhändig vom Kunden bzw. von dessen vertretungsberechtigten Organen unterschrieben werden. Die Vollmacht ist auf Anforderung des Kartenausstellers vorzulegen. Der Kunde ist überdies verpflichtet, den Kartenaussteller unverzüglich zu unterrichten, sofern sich relevante Unternehmensangaben ändern.
- Nutzung der Karte für den Einkauf
Der Kunde hat die Verkäuferin oder den Verkäufer an der Kasse darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Kreditverkauf handelt. Hierzu überreicht der Kunde der Verkäuferin oder dem Verkäufer an der Kasse seine Karte. Auf Anforderung hat der Kunde überdies seinen Personalausweis und ggf. eine Originalvollmacht vorzulegen.
- Bezahlung/Rechnung
Die Verkäuferin oder der Verkäufer wird dem Kunden im Anschluss an den Einkauf einen Lieferschein aushändigen. Der Kunde hat die dort aufgeführten Daten zu prüfen. Bei Richtigkeit der auf dem Lieferschein aufgeführten Daten ist der Lieferschein von dem Kunden zu unterzeichnen. Sodann wird dem Kunden eine Rechnung entweder auf dem Postweg oder per E-Mail übermittelt. Der Rechnungsbetrag ist vom Kunden innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung auszugleichen. Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware bleibt diese im Eigentum von Markant.
- Zahlungsverzug
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Markant berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.
- Kündigung
Jede Partei hat das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende ohne Angaben von Gründen zu kündigen.Markant behält sich das Recht vor, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen und die Firmenkundenkarte sofort sperren zu lassen, sowie weitere Einkäufe auf Kredit abzulehnen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn der Kunde eine oder mehrere offene Rechnungen hat, die nicht innerhalb der Zahlungsfrist ausgeglichen wurden oder wenn eine schlechte Bonität des Kunden Zahlungsausfälle befürchten lässt.
- Haftung
Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Markant bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.Auf Schadensersatz haftet Markant, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Markant vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung) nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Markant jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die Haftungsbeschränkungen im Rahmen des Schadensersatzes gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden Markant nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet Markant nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Bei solchen leicht fahrlässigen Verletzungen ist die Haftung zugunsten von Markant begrenzt auf 50.000,00 €.
Für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, haftet Markant nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Falle arglistiger Täuschung oder einer übernommenen Garantie.
- Datenschutz
Unseren Datenschutzhinweis im Sinne des Art. 13 DSVGO über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Nutzung der Markant – Firmenkundenkarte entnehmen Sie dem gesondert beigefügten Schreiben.
- Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus irgendeinem Grunde ganz oder teilweise nichtig oder rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der sonstigen Vereinbarungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass eine ungültige Vereinbarung nach Möglichkeit durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende gültige Vereinbarung ersetzt wird.Mündliche Absprachen existieren nicht. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn Markant diese schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für beide Parteien ist ausschließlich Kiel.